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Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE
#2
Kann ein betroffener Arbeitgeber hier selektiv vorgehen und den Bonus z.B. nur für jene seiner kurzarbeitenden AN zur Anwendung bringen & beantragen, deren AZ-Ausfall im März >50% war ?

Wo wird der Bonus "amtlich" publiziert. Ein FAQ erklärt ja nur, was in einem Gesetz oder einer Verordnung steht.
Oder ist das "amtliche Vehikel" die AMS-Bundesrichtlinie ?
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RE: Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE - von CGV1 - 18.03.2021, 16:49

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