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Basispauschalierung - BW abgegangener Anlagen
#2
Siehe dazu Rz 4127 EStR:

Die nicht unter Rz 4117 ff fallenden Betriebsausgaben sind durch das Betriebsausgabenpauschale abgedeckt. Es handelt sich dabei insbesondere um Betriebsausgaben aus dem Titel

Abschreibungen (§§ 7, 8 und 13 EStG 1988),
Restbuchwerte abgehender Anlagen,
Investitionsfreibeträge,
Fremdmittelkosten,
Miete und Pacht,
Post und Telefon,
Betriebsstoffe (Brenn- und Treibstoffe),
Energie und Wasser,
Werbung,
Rechts- und Beratungskosten; Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, siehe Rz 4116a),
Provisionen, außer mengenabhängige Einkaufsprovisionen (siehe Rz 4117),
Büroausgaben,
Prämien für Betriebsversicherungen,
Betriebssteuern,
Instandhaltung, Reinigung durch Dritte,
Kraftfahrzeugkosten,
Reisekosten (einschließlich Tages- und Nächtigungsgelder),
Trinkgelder.

Liebe Grüße
Doris
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RE: Basispauschalierung - BW abgegangener Anlagen - von Doris - 18.03.2019, 14:16

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