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Auflösung Probezeit
#1
Liebe Kollegen,
betrifft KV Holzverarb.u.Kunststoffverarb.Gewerbe (Tischler).
Ein Arbeiter beendet grundlos nach nur 5 Arbeitstagen (innerhalb der Probezeit) sein Dienstverhältnis (erschien einfach nicht mehr zur Arbeit).
Laut KV steht ihm keine WR zu. Aber wie ist das mit dem UZ (hier werde ich aus dem KV nicht schlau).
Danke!
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Nachrichten in diesem Thema
Auflösung Probezeit - von wito75 - 13.04.2021, 08:16
RE: Auflösung Probezeit - von Steinböck - 13.04.2021, 13:03

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