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Vermietung und Verpachtung
#1
Steuerpflichtiger Gastwirt geht mit 1.5.21 in Pension und lässt ab diesem Zeitpunkt seine
Gewerbeberechtigungen Ruhen. Er möchte Gasthaus an seine Ehefrau verpachten.

Fragen:
Wie hat der Steuerpflichtige ab 1.5.21 seine Einkünfte aus Verpachtung zu versteuern ?

Sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ?

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfte er nur geringfügige Einkünfte haben, bei
V + V wären Einkünfte unbegrenzt steuerlich unschädlich.
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Vermietung und Verpachtung - von werner.klug@wek-consulting.at - 17.04.2021, 16:36

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