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einvern.Auflösung-Krankenstandt
#4
Eine kleine Ergänzung noch:

Der Schilderung kann ich nicht mit Bestimmtheit entnehmen, ob der Krankenstand nach dem Ende der Kündigungsfrist zu laufen beginnt oder die Kündigungsfrist bereits zu Ende ist und nachträglich eine Umwandlung erfolgen soll und somit der Krankenstand definitiv erst dann einsetzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich zu Ende ist.

Meine vorige Einschätzung beruhte auf der zweiten Annahme.

Sollte aber die erste Annahme zutreffen, dann würde ich in jedem Fall die einvernehmliche Auflösung überdenken bzw. dem Arbeitgeber sagen, dass hier die größere Gefahr besteht, da hier nicht sicher ist, ob die Rechtsprechung später auf die Motivlage tatsächlich abstellen wird. Bei der zweiten Annahme ist dies schon aus dem Wortlaut des Gesetzes heraus so.
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RE: einvern.Auflösung-Krankenstandt - von Wilhelm Kurzböck - 26.03.2019, 14:53

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