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Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung
#2
Die nachträgliche Vorschreibung von Vollversicherungsbeiträgen trotz geringfügiger Beschäftigung beim Versicherten erfolgt dann, wenn beide Beschäftigungen nach dem ASVG zu beurteilen sind.

Ist zB das eine Dienstverhältnis dem B-KUVG und das andere (geringfügig) dem ASVG, so unterbleibt eine Zusammenrechnung.
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RE: Nachzahlung für geringfügige Beschäftigung - von Wilhelm Kurzböck - 26.03.2019, 14:29

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