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Handel Angestellte - Bienalsprung
#1
Hallo,
kurz zur Bestätigung bitte ob ich das noch richtig im Kopf habe:

Wenn der DN im Ang-KV Handel überzahlt ist dann muss ich bei einem BJ-Sprung keine Erhöhung vornehmen (Aufsaugklausel zulässig)? Richtig?
Ich finde im KV nichts (außer wenn per 1.1. des Jahres zufällig der BJ-Sprung ist, dann muss man lt. WKO Richtlinien erhöhen).

Danke für die Bestätigung,
LG
Robert
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Handel Angestellte - Bienalsprung - von Robert - 20.05.2021, 11:53

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