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Biennalsprünge bei KV-Überzahlung
#1
Bitte um Hilfe. Ein Mitarbeiter im Metall-Gewerbe-Angestellten-KV behauptet, dass er trotz Überzahlung von den ersten beiden Biennal-Sprüngen profitiert hat (Lohnzettel als Beweis bekomme ich nächste Woche). Da er jetzt ins 6. Jahr gesprungen ist und sein Entgelt nicht erhöht wurde, hat er dies jetzt beanstandet.

Nun zwei Fragen:
1.) Steht es ihm laut KV zu? Ich habe nichts dazu gefunden.
2.) Ist durch die zweimalige Erhöhung (evtl. Fehler der Lohnverrechnung) bereits eine betriebliche Übung entstanden?

Vielen Dank im Voraus!
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Biennalsprünge bei KV-Überzahlung - von dho - 28.05.2021, 09:47

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