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Zwischensteuer
#1
In einer Privatstiftung gibt es mehrere Verrechnungskonten zB vom Stifter oder verbundenen Unternehmen. Hier sind sowohl Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten verbucht.
Diese Verrechnungskonten werden alle verzinst.

a) Ist hierfür grundsätzlich eine Zwischensteuer zu berechnen (so wie von den Bankzinserträgen)?

b) Falls ja, können die Zinsaufwendungen und Zinserträge dieser Verrechnungskonten gegenverrechnet werden und ist dann nur noch von eventuell übrigbleibenden Zinserträgen die Zwischensteuer zu rechnen?
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Nachrichten in diesem Thema
Zwischensteuer - von Silvia - 28.05.2021, 11:48
RE: Zwischensteuer - von Steuerexperte - 28.05.2021, 16:51

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