Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reha Geld
#2
Nein. Es wird vorläufig besteuert wie das GKK-Krankengeld.

Es besteht ein täglicher Freibetrag in Höhe von € 30,00. Der Betragsteil, der darüber liegt wird pauschal mit 25 % besteuert.

Es wird jedenfalls durch die Auszahlung des Rehabilitationsgeldes eine Pflichtveranlagung ausgelöst.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Reha Geld - von Helene - 15.04.2019, 11:12
RE: Reha Geld - von Wilhelm Kurzböck - 15.04.2019, 17:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste