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Behindertenausgleichstaxe und fallweise Beschäftigte
#2
Entscheidend ist, ob der bzw. die fallweise Beschäftigte am Monatsersten bei der ÖGK "gemeldet" ist oder nicht.

Falls "ja", zählt er oder sie und falls "nein", dann nicht.

Das kann somit pro Kalendermonat variieren.
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RE: Behindertenausgleichstaxe und fallweise Beschäftigte - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.11.2021, 17:48

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