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Geplante kurzfristige Anpassungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe - Bitte mit der Antragstellung - wenn möglich - noch zuwarten!
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Geplante kurzfristige Anpassungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe - Bitte mit der Antragstellung - wenn möglich - noch zuwarten!

Wie ich soeben erfahren habe, zeichnen sich in Bezug auf die Aktualisierung der Kurzarbeitsbeihilfe folgende Änderungen ab (endgültige Bestätigung wird es am 26.11.2021 am Abend geben):

1. Es zeichnet sich ab, dass die 100 % Beihilfe für "Lockdown-Betriebe" bzw. "besonders betroffene Betriebe" über den 31.12.2021 verlängert wird.

2. Warten Sie daher - wenn möglich - insoweit noch mit der Antragstellung bis kommenden Montag (29.11.2021) ab, weil sich der Tipp, dass man den Antrag, damit die 100 % gewahrt bleiben, nur zeitlich bis 31.12.2021 erstrecken sollte, vermutlich bis morgen abend überholt haben wird.

3. Die rückwirkende Antragsstellungsmöglichkeit, die derzeit auf 14 Tage beschränkt ist, soll verlängert werden (längere Frist).

4. Die Einkürzung der Kurzarbeitsdauer bei laufenden Begehren auf den Zeitpunkt 31.12. ist nicht mit Änderungsbegehren, sondern über die eAMS-Kontonachricht "vorzeitige Beendigung", was sich aber in Anbetracht der zu erwartenden Verlängerung der 100 % Beihilfe wohl relativiert.

Die Angaben sind ohne Gewähr.

Es wird voraussichtlich am 26.11.2021 bzw. im Laufe des Wochenendes dazu eine Information der Wirtschaftskammer versandt werden, die ich dann in meinen Social Medias verlinken werde.
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Geplante kurzfristige Anpassungen bei der Kurzarbeitsbeihilfe - Bitte mit der Antragstellung - wenn möglich - noch zuwarten! - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2021, 18:06

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