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Reinigungskraft bei Ziviltechniker
#4
Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

Im geschilderten Fall geht es um EINE Gewerbeberechtigung und im zweiten geschilderten Fall um eine mehrfache Kollektivvertragszugehörigkeit.

Insoweit verweise ich auf meine erste Antwort und auf die Möglichkeit, diese Frage auch im Rahmen einer Beratung im Detail zu klären.
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RE: Reinigungskraft bei Ziviltechniker - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2021, 20:59

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