06.12.2021, 16:05
Es gibt eigentlich höchstgerichtliche Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof), wonach im Falle einer Beitragsnachforderung (nicht Lohnsteuernachforderung) im Zuge einer Lohnabgabenprüfung eine konkrete Aufteilung der Beitragsgrundlagen auf die betroffenen Dienstnehmer*innen zu erfolgen hat.
In Ihrem Fall hat der Prüfer ev. ein kleines Zeitproblem.
Spontan würde ich sagen: lassen Sie ihn einen Bescheid dazu ausstellen (Verlangen Sie einen Bescheid dazu, falls nicht automatisch einer kommt).
Aber so ist das eher nicht wirklich legal.
In Ihrem Fall hat der Prüfer ev. ein kleines Zeitproblem.
Spontan würde ich sagen: lassen Sie ihn einen Bescheid dazu ausstellen (Verlangen Sie einen Bescheid dazu, falls nicht automatisch einer kommt).
Aber so ist das eher nicht wirklich legal.