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Corona-Prämie (Corona-Bonus) für 2021
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Corona-Prämie (Corona-Bonus) für 2021

In der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates wurde die Verlängerung der Corona-Prämie als weitere ergänzende Maßnahme zur Steuerreform mit folgenden Eckpunkten beschlossen:

Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei (Anmerkung: hier wird vermutlich der 15.2.2022 gemeint sein)

Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit.

Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.

Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.

Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

Sobald die Gesetzesmaterialien ONLINE sind, werde ich sie gerne hier verlinken.
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Corona-Prämie (Corona-Bonus) für 2021 - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.12.2021, 15:07

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