05.01.2022, 18:10
Das arbeitsrechtliche Ende ist und bleibt der 3.1.2022, da an diesem Tag die Auflösungserklärung erfolgte.
Das Ende des Entgeltsanspruchs wäre dann aber der 1.1.2022, weil für diesen Tag ein Feiertagsentgelt gebührt.
Das Ende des Entgeltsanspruchs wäre dann aber der 1.1.2022, weil für diesen Tag ein Feiertagsentgelt gebührt.