Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abfindung Kommanditist
#2
Sehr geehrte Frau Birgit,

grundsätzlich ist die Abfindung als Übernahme des Anteils durch die übrigen Gesellschafter zu verbuchen. Nur wenn mehr als der "wahre Wert" gezahlt wird, um einen nachgewiesenermaßen "lästigen" Gesellschafter abzufinden, ist dieser Mehrbetrag sofort als Betriebsausgabe zu erfassen (EStR Rz 5998). Details sind hier nachzulesen: BFG RV/3100508/2011.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Abfindung Kommanditist - von BB 1979 - 12.07.2019, 10:40
RE: Abfindung Kommanditist - von Steuerexperte - 14.07.2019, 15:30

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste