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Elektro Auto und VST bei LT und Bundesförderung
#2
Hallo,
der Betrag der Luxustangente in der Höhe von 40.000 ist auch beim Elektroauto inkl. Umsatzsteuer (hier kann nicht der Netto-Betrag genommen werden).
Die Bundesförderung, welche direkt vom Autogeschäft in Abzug gebracht wird, kann jedoch schon von den AK abgezogen werden.
Ausserdem ist auch der Vorsteuerabzug nur bis zum Betrag von 40.000 abziehbar!
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RE: Elektro Auto und VST bei LT und Bundesförderung - von wito75 - 21.01.2022, 08:26

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