28.03.2022, 12:27
Eine Hotelübernachtung genügt bereits für eine Reiseleistung (EuGH Ginkel), daher Margenbesteuerung und kein Vorsteuerabzug.
Durchläufer hängt von der zivilrechtlichen Gestaltung ab (Vertragsbeziehungen), wobei das Tätigwerden im fremden Namen für den letzten in der Leistungskette eindeutig zum Ausdruck kommen muss.
Durchläufer hängt von der zivilrechtlichen Gestaltung ab (Vertragsbeziehungen), wobei das Tätigwerden im fremden Namen für den letzten in der Leistungskette eindeutig zum Ausdruck kommen muss.