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Beschäftigungsbonus
#1
Bei einem Mitarbeiter wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich am 22.5.2017 gelöst.
Es wurde eine Urlaubsersatzleistung vom 23.5. bis 30.5. ausbezahlt.
Der Mitarbeiter hat am 27.11.2017 wieder bei uns zu arbeiten begonnen.

Ist dieser Mitarbeiter  für den Beschäftigungsbonus förderungsfähig oder nicht?

Meiner Meinung nach ja weil das die Unterbrechung länger als 6 Monate gedauert hat. 
Wird die Urlaubsersatzleistung mitgezählt ????? Ich kann diesbezüglich keine Bestimmung finden.

Danke für eure Antwort
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Beschäftigungsbonus - von Brigitte - 16.07.2019, 10:50

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