Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KUA 100 % Beihilfe
#1
Lieber Herr Kurzböck,

haben Unternehmen mit Betretungsverbot.

Kurzarbeitsantrag 01.12.2021-31.03.2022 mit Angabe besonders betroffenes Unternehmen in Sozialpartnervereinbarung als auch im AMS Begehren KUA.

Wie kommt man jetzt in den Genuß der 100 % während Betretungsverbot. Laut Mitteiltung über die Gewährung der KUA Beihilfe vom AMS erhalten Unternehmen, die von einem Betretungsverbotdirekt betroffen sind 100 % Kurzarbeitsbeihilfe ab dem Monat, in dem dasBetretungsverbot in Kraft getreten ist. Die Beihilfenhöhe steht somit erst mit der Endabrechnungfest. Für gewöhnlich gelangt ein geringerer Betrag zur Auszahlung als das vorläufig ermittelte Höchstausmaß.

DH man muss Endabrechnung abwarten und bei Endabrechnung erfolgt automatisch Aufzahlung Differenz auf 100 %, man muss da keine zusätzlichen Anträge stellen. Sehe ich das richtig?

Bitte um Ihre werte Unterstützung.

danke
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
KUA 100 % Beihilfe - von Andrea 2 - 03.02.2022, 14:55
RE: KUA 100 % Beihilfe - von Andrea 2 - 03.02.2022, 22:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste