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Lohnausfallsprinzip für "sonstige Abwesenheiten"
#1
Hallo,
das Lohnausfallsprinzip wird natürlich für Krankheit, Urlaub und Feiertag angewandt.

Ist dieses eigentlich für folgende Abwesenheiten auch anzuwenden?
Arzt (z.B. stundenweise) bzw. Behördenwege?
Pflegfreistellung?
Sonstige Abwesenheit lt. KV (z.B. Geburt bzw. Begräbnis)?


Immer wieder wird nur von KFU (Krank, FT, U) gesprochen.
Ist es richtig das auch für diese Ausfallstunden zu zahlen?
Bzw. wie sieht es mit 24.12./31.12. aus wenn ein halber Tag frei ist (ich wertet diesen bisher als FT bzw. 1/2 FT und zahlte Schnitte).

Danke für den Input,
LG
Robert
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Lohnausfallsprinzip für "sonstige Abwesenheiten" - von Robert - 05.02.2022, 11:08

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