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UEL bei unber.vorz.Austritt
#1
Sehr geehrtes Forum!
Bei einem unber. vorz. Austritt ist ja jetzt die UEL zu bezahlen.
Meine Frage lfd. Teil ist ok, aber der Sonderzahlungsanteil der UEL fällt dieser weg? Es sind ja keine aliqoten Sonderzahlungen zu berechnen.

Vielen Dank im Voraus
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UEL bei unber.vorz.Austritt - von Ulrike - 23.02.2022, 18:17

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