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VSt-Berichtigung gem.§15a UStG - nachträgliche Weiterverrechnung
#3
Grüß Sie Herr Kollmann,

der wirtschaftliche Schwerpunkt der Gesellschaft liegt in der Vermietung und Verpachtung eigener Wohngrundstücke/gebäude.

Wie gesagt hat die Firma keinen Vorsteuerabzug - nur bei Weiterverrechnungen, dann ist die Mwst ein Durchläufer.

Bei o.g. Sachverhalt wurde eine Wirtschaftsgut, dass in 2017 angeschafft wurde innerhalb des Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren verkauft.
Dieses WG befand sich im Anlagevermögen (brutto) und wurde jetzt zum RBW verkauft.
Eine Frage diesbezüglich wäre noch aufgetreten, nämlich ob beim Verkauf die USt aus dem RBW rausgerechnet werden muss oder nicht, und dann erst die USt berechnet wird.

Danke für Ihre RÜckmeldung.
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RE: VSt-Berichtigung gem.§15a UStG - nachträgliche Weiterverrechnung - von Muck Manuela - 10.05.2022, 11:56

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