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VSt-Berichtigung gem.§15a UStG - nachträgliche Weiterverrechnung
#5
Grüß Sie Herr Kollmann,

es handelt sich um eine deutsche Gesellschaft. Die Vermietung von Wohnraum ist in DE steuerfrei, deshalb kein VSt-Abzug.
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RE: VSt-Berichtigung gem.§15a UStG - nachträgliche Weiterverrechnung - von Muck Manuela - 02.06.2022, 08:15

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