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Krankenstand und Covid
#3
Wenn jemand meine Rechtsposition interessiert, die ich auch der WKO mitgeteilt habe:
  • Auf einer WKO-Seite war undifferenziert zu lesen, dass während der Zeit der Quarantäne der Krankenstand unterbrochen und auch in diesem Fall (Nullphase) im Quarantänezeitraum volle Entgeltfortzahlung zu leisten wäre.
    Diese Ausführungen hat die WKO nach einem Telefonat von der Homepage genommen, aber (soweit überblickt) noch nichts Neues publiziert.
  • Eine in der Praxis gelebte Lösung in einem ähnlichen Fall ist das Thema des Feiertages im Krankenstand. Hier wird ja auch der "Rechtsgrund" der Entgeltfortzahlung vorrangig im Feiertag gesehen (der schon vorher im Kalender gestanden ist). Hinsichtlich Zusammentreffen von Krankenstand und Quarantäne wird die Quarantäne und das EpiG als "vorrangig" angesehen.
  • Das Thema "Nullphase im Krankenstand" wird in der Praxis der Feiertagsbehandlung dann so gelebt, dass auch die Entgeltfortzahlung am Feiertag null ist.
  • Dieser Gedanke ist m.E. verallgemeinerungsfähig, noch dazu, wo ja im EpiG auf das EFZG verwiesen wird ...
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Krankenstand und Covid - von Hendrich Günter - 25.03.2022, 08:43
RE: Krankenstand und Covid - von CGV1 - 25.03.2022, 15:50

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