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Geldbeschaffungskosten
#2
Liebe Tina,

die aufgeworfenen Fragen sind in den ESt-RL unter RZ 2460 ff genau beschrieben.
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1

Ob die USt mitberücksichtigt werden muss, hängt davon ab, ob der Klient VSt-abzugsberechtigt ist oder nicht.

Die Geldbeschaffungskosten sind pro Darlehen und nicht auf Einzelposten zu beziehen.
Erwähnenswert ist noch, dass dies nur für betriebliche, nicht für außerbetr. Darlehen gilt (z.B. V+V).

LG
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Nachrichten in diesem Thema
Geldbeschaffungskosten - von Tina S - 21.04.2022, 08:56
RE: Geldbeschaffungskosten - von Bague - 21.04.2022, 17:48

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