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Berechnung Urlaubsgeld bei Stundenreduktion
#4
Der Verdienstbegriff des Kollektivvertrages für Arbeiter:innen im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe regelt zwar einen 13-Wochen-Durchschnitt.

Dieser stellt aber - meiner Ansicht nach - leistungsbezogene Entgelte ab.

Man könnte sogar darüber diskutieren, ob im Punkt X letzter Absatz, ein 13-Wochen-Schnitt gemeint ist, da hier ein anderer Begriff als "Durchschnitt" verwendet wird und verlangt, dass im Beobachtungszeitraum die genannten Zulagen "ständig" (also immer) bezahlt werden, was darauf hindeuten könnte, dass man die Einbeziehung dieser Entgeltsteile in die Sonderzahlungen nur für den Fall sieht, dass diese praktisch immer gewährt wurden. Die unterschiedliche Höhe in dieser Zeit würde ich dann aber dennoch mit einem 13-Wochen-Schnitt berücksichtigen.

Für die Frage des Arbeitszeitwechsels sehe ich hier aber eher keine Anwendungsmöglichkeit, da in Zusammenhang mit schwankenden Arbeitszeiten keinerlei Regelungen im Kollektivvertrag anzutreffen sind, die man dann gegebenenfalls für eine unterjährige dauerhafte Arbeitszeitänderung analog heranziehen kann, so wie dies auch beim KV für Angestellte im Handel vom OGH ausjudiziert wurde.

Ich sehe (aber mangels Judikatur dazu: unverbindlich) hier eher die angesprochene "Mischberechnung".
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RE: Berechnung Urlaubsgeld bei Stundenreduktion - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.06.2022, 18:41

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