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Tod eines Dienstnehmers
#2
Das Ende der Beschäftigung ist der Todestag und dies entspricht definitiv auch dem Ende des Entgeltsanspruchs. Eine Verlängerung der Pflichtversicherung über den Todestag hinaus wird "das System" nicht zulassen.

Für die Zeit nach Tod kann man ja - wenn man möchte - eine freiwillige Entgeltsfortzahlung durchführen und diese dann sv-frei belassen.

Was dann in die Verlassenschaft kommt oder direkt unterhaltsberechtigten Erb:innen zuzuteilen ist, das muss man dann im Detail klären. Aber die freiwillige Fortzahlung wird wohl ebenso in die Verlassenschaft kommen wie die übrigen Bezüge, wenn nicht laut KV irgendetwas Besonderes zu beachten ist (im Sinne von Begräbniskostenzuschuss oder Abfertigung).
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Nachrichten in diesem Thema
Tod eines Dienstnehmers - von Irene S. - 11.06.2022, 21:57
RE: Tod eines Dienstnehmers - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.06.2022, 15:12

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