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Angestelltenjahr im KV Baugewerbe
#2
Ja, das ist korrekt!

Eine geringfügige Beschäftigung darf in Bezug auf Ansprüche, die von der Dauer der Dienstzeit abhängig sind, nicht abgewertet werden.

Umgekehrt gibt es im besagten KV auch offenbar keine Regelung, die eine Schlechterbehandlung anordnet.
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Nachrichten in diesem Thema
Angestelltenjahr im KV Baugewerbe - von Verena - 07.08.2019, 17:43
RE: Angestelltenjahr im KV Baugewerbe - von Wilhelm Kurzböck - 08.08.2019, 16:53

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