Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verlustvortrag
#1
Auf der WKO-Seite habe ich folgenden Hinweis gelesen:

Es besteht kein Wahlrecht dahingehend, in welchem Jahr der Verlustvortrag berücksichtigt werden soll. 

Folgendes Beispiel (bei EAR):

Verlust 2020:  EUR 9.000,00
Gewinn 2021: EUR 10.000,00

Muss der Verlust aus 2020 zwingend im Jahr 2021 vorgetragen werden? Der Verlustvortrag hat im Jahr 2021 keine einkommensteuerliche Auswirkung, da bei einem Gewinn von EUR 10.000,00 ja sowieso noch keine EST anfällt.

Bitte um zahlreiche Meinungen.

Walpurga Wendl
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Verlustvortrag - von Walpurga Wendl - 29.06.2022, 11:47
RE: Verlustvortrag - von Bague - 02.07.2022, 17:23
RE: Verlustvortrag - von Walpurga Wendl - 04.07.2022, 08:24
RE: Verlustvortrag - von Manfred - 08.07.2022, 12:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste