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USt - Ort der sonstigen Leistung
#4
Ich kann nur vom geschilderten Sachverhalt ausgehen, Sie kennen den natürlich besser. Die bloße Verabreichung einer Thai-Massage an Privatpersonen kann ich aber beim besten Willen nur schwer als unterrichtende Tätigkeit erkennen ("Dienstleistungen, .... Thai-Massage").

Unterrichtende Leistung bedeutet, dass Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden (planmäßiges Lehren).
Sportliche Leistungen würden erbracht, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten in einem reglementierten Wettbewerb gemessen werden.

Wird ihre Klientin aber aus- oder fortbildend (unterrichtend) z.B. für andere Masseure tätig, dann Generalklausel B2B; bei B2C wäre der Tätigkeitsort maßgeblich (§ 3a Abs 11 lit c).
Massagen an Unternehmer? Hier liegt normalerweise auch eine B2C-Leistung vor, da die Leistung idR auch an Unternehmer für den privaten Bereich erbracht wird (oder sind es Profisportler?).

Ergänzender Hinweis: Wäre es eine Tätigkeit, die tatsächlich unter § 3a Abs. 11 lit a UStG fällt, könnten solche am Tätigkeitsort steuerpflichtigen Umsätze im EU-OSS erklärt werden.
EU-OSS gilt für ALLE sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer, die in einem anderen EU-Staat als dem Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig sind (Bagatellgrenze 10.000,- gilt allerdings nur für elektronische DL).
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Nachrichten in diesem Thema
USt - Ort der sonstigen Leistung - von NicoleR - 09.08.2022, 08:13
RE: USt - Ort der sonstigen Leistung - von GerhardKollmann - 16.08.2022, 19:04

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