23.08.2022, 11:55
Ja genau, alle Vergütungen und geldwerten Vorteile, welche der Geschäftsführer von der GmbH erhält, sind jedenfalls DB- und KommSt-pflichtig (und DZ, sofern WK-Zugehörigkeit).
Für die von der GmbH übernommenen SVA-Beiträge ist genauso ein Sachbezug anzusetzen, wie für andere von der GmbH übernommenen Kosten (Jahresnetzkarte, etc...)
Für die von der GmbH übernommenen SVA-Beiträge ist genauso ein Sachbezug anzusetzen, wie für andere von der GmbH übernommenen Kosten (Jahresnetzkarte, etc...)