Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nichterscheinen nach Urlaub
#2
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte (über das Nichterscheinen hinaus) haben, dass ein Austritt vollzogen ist, dann ja.

In einem derartigen Fall lassen Sie sich in Zukunft auch die Heimatadresse mitteilen.

Wenn die einzige Adresse jene des Quartiers ist, dann kann man auch definitiv alles nur an diese Adresse übermitteln.

Sie können ja davon ausgehen, dass der Urlaub beendet ist und er sich somit in seinem Quartier aufhält. Ob er die Auflösungserklärung dann auch erhält, spielt dann auch keine Rolle.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Nichterscheinen nach Urlaub - von Eva Maria - 17.12.2018, 11:14
RE: Nichterscheinen nach Urlaub - von Wilhelm Kurzböck - 17.12.2018, 18:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste