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Arbeitsvertrag - Änderung oder Neuaustellung
#1
Ein befristetes DV wird in ein unbefristetes umgewandelt. 

Laut meiner Recherche muss ein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt werden, da der befristete AV ein Enddatum hat und dann hinfällig ist. 

Wenn ich nun einen neuen Arbeitsvertrag ausstelle, dann wäre das auch gleichzeitig ein "neues" Dienstverhältnis und ich müsste das befristete komplett abrechnen (sprich aliquote SZ, etc).  Darf den DN bei der ÖGK aber nicht abmelden. Gleichzeitig hätte der AN auch wieder einen Probemonat. 

Ich hätte nur den bestehenden Arbeitsvertrag geändert auf unbefristet.

Was ich jetzt richtig? Änderung oder Neuaustellung?


Danke für die Hilfe
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Arbeitsvertrag - Änderung oder Neuaustellung - von Eva Maria - 14.09.2022, 13:58

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