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Teuerungsprämie mehrere Dienstverhältnisses
#2
Die derzeitige gesetzliche Situation ist tatsächlich so, wie ich sie beschrieben habe.

Allerdings wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass man noch eine gesetzliche Änderung durchführt (so wie man das Mitte des Jahres 2022 mit der Arbeitnehmergewinnbeteiligung gemacht hat) und einen Pflichtveranlagungstatbestand einführt. Der berührt die jeweilige Lohnverrechnung zwar nicht (also keine Nachverrechnung beim jeweiligen Dienstgeber in Bezug auf Lohnsteuer, SV, DB, DZ und KommSt aus diesem Grund), aber der Dienstnehmer müsste dann eventuell im darauffolgenden Jahr - wenn diese gesetzliche Anpassung tatsächlich noch kommen sollte - dann mit einer Nachverrechnung (und das dann nicht zu knapp) rechnen.

Diese Fragestellung war deshalb nicht im vom BFM veröffentlichten Protokoll, weil die derzeitige Rechtslage ja sehr eindeutig ist (so wie 2020 und 2021 beim Corona-Bonus, wo ja auch pro Dienstverhältnis der jeweilige volle Freibetrag ausgeschöpft werden konnte).
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RE: Teuerungsprämie mehrere Dienstverhältnisses - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.10.2022, 13:46

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