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Serviceentgelt bei Wertpapierkauf - Aktivierung
#2
Hallo Fr. Neunteufel,

im Beitrag des BMF ist dargestellt, dass zu den Anschaffungskosten nur die tatsächlichen AK gehören. Dazu gehören auch eventuelle Stückzinsen.
Einen Unterschied zwischen Bilanzierer und EA-Rechner gibt es beim AV nicht.
Anschaffungsnebenkosten (Beratungs- oder Transaktionskosten) sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen ( zB Depotgebühren) gehören nicht dazu.
(siehe dazu https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spa...ungen.html)

MfG
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RE: Serviceentgelt bei Wertpapierkauf - Aktivierung - von Bague - 24.10.2022, 13:05

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