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Pflegefreistellung bei Teilzeitkräften
#1
Hallo! Ich habe eine Frage zur Pflegefreistellung. Eine Mitarbeiterin (Teilzeit) arbeitet nur vormittags. Kind muss ins Krankenhaus (ambulant) und muss begleitet werden. Sie kommt aber trotzdem am Nachmittag ihre 4 Stunden arbeiten.

Zählen die 4 h in der Ambulanz trotzdem als Pflegefreistellung?

Wenn ja, wie muss ich mit den 4 h am Nachmittag umgehen? Sind das dann Mehr-/Überstunden?
Variante:
NAZ der Mitarbeiterin 8 bis 12 Uhr. Sie ist von 9 bis 11 mit dem Kind in der Ambulanz. Die Zeit von 8-9 und 11-12 ist sie nicht da. Sind das dann nur 2 von der Ambulanz bestätigte Freistellungsstunden und 2 Stunden, die ihr vom Zeitkonto abgebucht werden?

Bitte um eure geschätzten Antwort(en)! Danke!

VG Harald
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Pflegefreistellung bei Teilzeitkräften - von acon - 12.12.2022, 09:48

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