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Pflegefreistellung bei Teilzeitkräften
#2
Lieber Kollege,
solche Konstellationen sind immer Einzelfallentscheidungen in einem ganz konkreten Sachverhalt.
Hier scheint eine Verschiebung der Lage der Arbeitszeit auszureichen, um Familienpflichten und Arbeitspflicht "unter einen Hut zu bekommen".
Der Arbeitgeber muss nur flexibel sein (ausnahmsweise keine Vormittagsarbeit möglich), aber nach der geschilderten Situation  m.E. keine Ausfallzeit bezahlen.
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RE: Pflegefreistellung bei Teilzeitkräften - von CGV1 - 12.12.2022, 11:32

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