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Vorstandsvertrag auf Werkvertragsbasis
#2
Werkvertrag = es wird ein Erfolg geschuldet, der messbar sein muss und deshalb auch Merkmale in Bezug auf entsprechendes Unternehmerrisikos aufweisen muss (zB. bei Nichterreichen von konkret definierten Zielen Rückzahlung von Vorstandsvergütungen etc.).

In der Praxis hätte ich es als eher nicht realistisch eingestuft.

Diese Diskussionen hatten wir vor gut 20 bis 25 Jahren auch bei den handelsrechtlichen Geschäftsführer:innen mit dem Ergebnis, dass der "Theorie" die Praxis nicht wirklich folgte oder folgen konnte.
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RE: Vorstandsvertrag auf Werkvertragsbasis - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.12.2022, 17:27

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