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Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen!
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Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen!

Achtung: der nachstehende Beitrag stammt NICHT von mir, sondern wurde von einem sehr hilfsbereiten Forumsteilnehmer im BÖB-Fachforum gepostet. Ich denke, dass er sehr wichtig ist und bringe zunächst den Link zum Original und anschließend "leihe ich mir den Text kurz aus":

Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen! (boeb.at)


"Das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe wurde mit LGBl. Nr. 47/2022 dahingehend geändert, dass das zur Verfügung gestellte Online-Formular für die Abgabenerklärung verpflichtend zu verwenden ist (Ausnahme: wenn die Verwendung z.B. in Ermangelung der technischen Voraussetzungen unzumutbar wäre).

Somit sind die U-Bahnsteuererklärungen für 2022 bis Ende März nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch zu übermitteln.

Das Online-Formular findet sich unter folgendem Link: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanz...bgabe.html

Praxistipp: Nach der Dateneingabe erscheint eine Übersichtsseite - diese zur Dokumentation drucken oder als .pdf speichern - und dann erst auf Senden drücken, da auf der folgenden Sendebestätigungsseite nur noch die Abgabenkontonummer und ein Absendezeitstempel ersichtlich sind, aber nicht die eingegebenen Daten."

Im Original finden Sie zusätzlich einen aktuellen Gesetzesauszug!

Vielen Dank für diesen sehr interessanten Eintrag und Danke, dass er mit uns geteilt wurde.
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Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahnsteuer): Jahreserklärung nun verpflichtend elektronisch einzureichen! - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.01.2023, 12:22

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