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Kommunalsteuer
#3
Danke für die rasche Rückmeldung.

Das sehe ich genauso. Laut Webinar vom Dienstag mit (PV-Update mit Frau Hochweis) würde eine kommunalsteuerliche Betriebsstätte alleine durch die Zurverfügungstellung von "Raum" begründet und kommunalsteuerpflicht auslösen. Gebracht wurde hier unter anderem als Beispiel das Reinigungsunternehmen, das Reinigungskräfte zum Auftraggeber reinigen schickt. Wenn beim Auftraggeber ein Schrank zur Einlagerung der Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt wird, würde sich eine kommunalsteuerliche Betriebsstätte "entwickeln" und müsste für die von den Reinigungskräften dort verbrachte Zeit Kommunalsteuer in der betreffenden Gemeinde abgeführt werden. In der Praxis erscheint mir die Abwicklung dieser Thematik ein administrativer Aufwand, der fern jeder Realität liegt.
Die Frage ist jetzt noch: Wie definiert sich "Repräsentanz"? Der (Außendienst-)Mitarbeiter repräsentiert das Unternehmen. Wird damit schon eine Betriebsstätte begründet?
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Kommunalsteuer - von Pfeiffer - 11.01.2023, 10:08
RE: Kommunalsteuer - von Pfeiffer - 12.01.2023, 08:55

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