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GFVG und Sachbezug
#1
Hallo Forumsmitglieder,

bei einer GmbH ist ein GF zu 100% beteiligt. Das GF-Entgelt wird über die Lohnverrechnung wegen der Lohnabgaben "abgerechnet" und es wird ein Kfz-Sachbezug berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um einen Fiskal-Lkw der VSt Abzugsberechtigt ist.
Am "Lohnkonto" sehe ich nun folgendes:
GF-Entgelt € 4.075,00 (Nettobetrag)
Sachbezug € 324,24 (Bruttobetrag?)
USt GF € 815,00

In der lfd. Buchhaltung wird der Sachbezug einmal am Konto in der Kl.6 mit € 324,24 verbucht und in der Kl.4 mit € 270,20 und als USt € 54,04 berücksichtigt.

Nun hätte ich drei Fragen dazu:
1) ist es in Ordnung, dass in der Buha der GmbH keine VSt vom GF-Bezug berücksichtigt wird?
2) Wie wird das in der EARg des GF erfasst? € 4.075,00 + € 270,20 = € 4.345,20 ? Die USt dafür wird vom GF an das FA bezahlt?
3) Wird der Sachbezug am Lohnkonto mit dem "Bruttobetrag" richtig ausgewiesen oder sollte hier ebenfalls, wie die GFVG, der Nettobetrag stehen?
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Nachrichten in diesem Thema
GFVG und Sachbezug - von Silvia - 29.08.2019, 11:47
RE: GFVG und Sachbezug - von Manfred - 30.08.2019, 17:59
RE: GFVG und Sachbezug - von Silvia - 02.09.2019, 08:07

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