16.01.2023, 20:51
Guten Abend,
das ist mE nicht explizit geregelt. Es wird darauf ankommen, ob die Geltendmachung eines Verpflegungsmehraufwandes sachlich gerechtfertigt ist (zB wenn die Heilbehandlung je Termin mehrere Stunden dauert und eine Verpflegung erforderlich ist).
Viele Grüße
das ist mE nicht explizit geregelt. Es wird darauf ankommen, ob die Geltendmachung eines Verpflegungsmehraufwandes sachlich gerechtfertigt ist (zB wenn die Heilbehandlung je Termin mehrere Stunden dauert und eine Verpflegung erforderlich ist).
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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