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Gleitzeit - Zulagen
#1
Hallo, 

hätte folgende Frage, im Unternehmen wird beabsichtigt Gleitzeit einzuführen (Früh-Spät- und Nachtgleitzeit) betrifft KV metalltechnische Industrie Angestellte.
MA hat 3 Wochen Rhythmus Früh/Spät/Nachtgleitzeit. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob Schicht bzw. Nachtzulage anfallen. 

Der KV regelt die Zulagen (§ 5a. Zulage für die zweite Schicht und § 6 Nachtarbeit) sind diese Punkte für die Gleitzeit anzuwenden? Wenn ja kann dann die Nachtzulage steuerbegünstigt abgerechnet werden? Der KV sagt: Fällt die normale Arbeitszeit auf Grund der im Betrieb festgelegten Arbeitszeiteinteilung regelmäßig zur Gänze oder zum Teil in die Nachtzeit, so gebührt den zu dieser Arbeit herangezogenen Angestellten eine Sondervergütung in jenen Fällen, in denen eine derartige Sondervergütung auch der Arbeiterschaft des betreffenden Betriebes gewährt wird. Kann man sagen, dass jede 3 Woche regelmäßig ist?

Vielen Dank
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Gleitzeit - Zulagen - von Christoph0105 - 24.01.2023, 15:20

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