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Bezugskosten | Verbuchung in Klasse 7
#6
Aus welchem Grund möchte Dein Klient die Bezugskosten für Handelswaren als Aufwand in der Klasse 7 verbucht haben und nicht als Bezugskosten am Wareneingangskonto ?
§ 231 UGB verlangt die Kontoklasse 5. Es handelt sich ja um Herstellungskosten zur Erzielung von Umsatzerlösen und nicht um einen sonstigen betrieblichen Aufwand.
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RE: Bezugskosten | Verbuchung in Klasse 7 - von ThG - 09.03.2023, 15:20

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