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Gastgewerbe Teilzeit Mehrarbeit Überstunden
#1
Mit einem DN im KV Hotel- und Gastgewerbe Arbeiter ist eine 30-Stunden-Woche mit gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf Mittwoch bis Sonntag vereinbart. Keine Vereinbarung über einen Durchrechnungszeitraum für Mehrarbeit oder Überstunden.

Gemäß KV liegen Überstunden erst vor, wenn die wöchentliche NAZ von 40 Stunden überschritten wird - ohne Verweis auf die tägliche NAZ.

Sind somit alle über 30 Stunden hinausgehenden Stunden als Mehrarbeit mit 25 % Zuschlag zu behandeln und erst ab der 41. Stunde Überstunden mit 50 % Zuschlag abzurechnen? Oder ist aufgrund der Formulierung "die wöchentliche NAZ ist auf fünf Tage aufzuteilen" die Überschreitung der 8. Stunde und somit ab der 9. Stunde je Tag bereits 50 % Zuschlag zu berücksichtigen?
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Gastgewerbe Teilzeit Mehrarbeit Überstunden - von Pfeiffer - 20.03.2023, 12:20

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