15.06.2023, 13:06
Das wird nicht möglich sein, weil alle Einnahmen des betreffenden Jahres Ust-pflichtig sind. Es spielt keine Rolle, wann und wie die Rechnung ausgestellt ist, entscheidend ist die Zahlung. Gem. RZ 1000 USt-RL kann eine Rechnung berichtigt werden. Das Problem dabei ist, dass der Empfänger dann auch die USt zahlen müsste und ob der dazu bereit ist, darf bezweifelt werden.