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Papamonat lt. VKG - Wiederanmeldung
#2
Hallo, selbstverständlich ist wieder anzumelden (und zwar rechtzeitig, sonst gibt´s einen Beitragszuschlag).
Die mbgM löst keine Anmeldung aus bzw. spätestens da merkst Du es weil ein Clearingfall entsteht. LG Robert
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Nachrichten in diesem Thema
Papamonat lt. VKG - Wiederanmeldung - von AnVR - 03.07.2023, 08:57
RE: Papamonat lt. VKG - Wiederanmeldung - von Robert - 03.07.2023, 11:33

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