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USt - Catering
#1
Ein österr. Unternehmer erhält einen Auftrag von einem deutschen Unternehmer für ein Catering in Deutschland.
Verrechnet werden Speisen, Getränke, ein Koch und Servicepersonal.

Wie muss das ust-rechtlich behandelt werden?
Macht es einen Unterschied, ob die Speisen nach Deutschland geliefert werden oder ob die Speisen in Deutschland zubereitet werden?

Wie sieht die Rechnungslegung vom österr. Caterer an das deutsche Unternehmen aus?
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Nachrichten in diesem Thema
USt - Catering - von Silvia - 10.07.2023, 13:44
RE: USt - Catering - von Christoph G. - 14.07.2023, 09:48

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